1. Name
Der Verein führt den Namen Pfälzer Weltläden e.V.
2. Sitz, Vereinsform, Geschäftsjahr
Der Sitz des Vereins ist Speyer. Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Grundlagen und Ziele
Im Pfälzer Weltläden e.V. schließen sich die Trägervereine der Pfälzer Weltläden zusammen. Zweck des Vereins ist:
Die Förderung von Maßnahmen, die eine wirksame Hilfe für die Bevölkerung der „Dritten Welt“ bedeuten. Die Förderung internationaler Gesinnung. Die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Dieser Zweck wird durch folgende Punkte verwirklicht:
Der Pfälzer Weltläden e.V. unterstützt die Arbeit der Trägervereine der Pfälzer Weltläden. Der Pfälzer Weltläden e.V. hilft, die Arbeit der Trägervereine der Pfälzer Weltläden zu koordinieren. Der Pfälzer Weltläden e.V. vertritt die Trägervereine der Pfälzer Weltläden bei gemeinsamen Aktionen nach außen.
4. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Mitglieder
Stimmberechtigtes Mitglied kann jeder Trägerverein eines Weltladen werden, der auf dem Gebiet der Pfalz oder des Saarlandes liegt. Fördermitglied können sowohl Vereine als auch Einzelpersonen werden. Ein Trägerverein eines Weltladen wird stimmberechtigtes Mitglied, indem er seine Mitgliedschaft schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt und der Vorstand diese Erklärung annimmt. Fördermitglied wird man auf dieselbe Weise. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist für das folgende Jahr bis zum Ende des 3. Quartals des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung nach Anhörung des Betroffenen. Die Mitgliedschaft im Dach- oder Spitzenverband ist von der Steuerbegünstigung desselben abhängig. Sie erlischt, wenn ein Mitgliedsverein die steuerlichen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach den §§ 51ff AO nicht mehr erfüllt.
6. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ. Sie trifft im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie der Satzung die grundlegenden Entscheidungen über die zu leistende Arbeit. Ihre Aufgaben sind insbesondere: Beratung und Beschlußfassung über die an die Mitgliederversammlung gerichteten Anträge; Beratung und Beschlußfassung über die Finanzen; Beratung und Beschlußfassung über die Satzung; Aufgabenplanung; Wahl des Vorstandes; Wahl der Kassenprüfer; Ausschluß einzelner Mitglieder.
Zur Mitgliederversammlung gehören: stimmberechtigt: Je ein Vertreter der Trägervereine der Weltläden, die Mitglied sind. Beratend: Die Fördermitglieder bzw. deren Vertreter.
Die Mitgliederversammlung findet wenigstens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Mitglieder werden dazu schriftlich eingeladen. Eine Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn der Vorstand oder ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei der Wahl des Vorstandes ist die absolute Mehrheit notwendig. Abstimmungen über Satzungsänderungen bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes erfordert eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Der Ausschluß eines Mitgliedes erfordert ebenfalls eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Schriftführer(in) und der/dem Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Die Mittgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn und solange bei ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand.
7. Der Vorstand
Der Vorstand berät und bestimmt verantwortlich im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung die Arbeit des Vereins. Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Zum Vorstand gehören: der/die Vorsitzende; der/die Stellvertreter(in); der/die Kassenführer(in). Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
8. Finanzen
Träger sämtlicher Vermögens- und Eigentumsrechte ist der Pfälzer Weltläden e.V. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vermögen des Pfälzer Weltläden e.V. Es wird ein Beitrag erhoben. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Beitrags. Dieses ist ein Jahresbeitrag, der jeweils am 1.1. eines Jahres fällig ist.
9. Auflösung
Der Auflösung des Pfälzer Weltläden e.V. müssen bei einer ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. „Das Vermögen des Pfälzer Weltladen e. V. fällt im Fall der Auflösung oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks zu gleichen Teilen an „Misereor“, Sitz Aachen und „Brot für die Welt“, Sitz Stuttgart, die es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu verwenden haben.“
Neustadt, den 18.12.1998, aktualisiert durch die Mitgliederversammlung vom 23.10.1999 und durch die Mitgliederversammlung vom 21.4.2012
Zusatzinfos:
Unsere Mitglieder zahlen zur Zeit jährlich 25,- Euro Mitgliedsbeitrag. Das ist nicht viel, denn wir unterstützen unsere Mitglieder auch:
- Wir unterstützen jeden Mitgliedsladen für eine Weiterbildungsveranstaltung pro Jahr mit 50,- Euro. Dazu muss der Mitgliedsladen lediglich einen Nachweis über die vollzogene Veranstaltung erbringen.
- Wir finanzieren Weiterbildungen für alle Pfälzer Weltläden mit einem Beratersatz von 40,- Euro / Stunde zuzüglich Fahrtkosten 2. Klasse Bundesbahn. Überregionale Veranstaltungen müssen vorher gemeinsam besprochen werden.
- Wir können gegebenenfalls auch für Kulturveranstaltungen, die den Gedanken des fairen Handels in der Pfalz voranbringen im Nachhinein einen Zuschuss gewähren. Dafür ist bei der Mitgliederversammlung ein Antrag zu stellen.